Pflegebedürftige, die einen Pflegegrad haben, und die zu Hause gepflegt werden, haben einen Anspruch auf sogenannte Betreuungs- und Entlastungsleistungen. Diese Leistungen sollen die Pflegebedürftigen und (falls vorhanden) die pflegenden Angehörigen unterstützen, um die Betreuung im Alltag sicherzustellen.
- Im Haushalt bei der hauswirtschaftlichen Versorgung (haushaltsnahe Dienstleistungen)
- Bei emotionalen Problemlagen
- Bei der Kontaktpflege zum sozialen Umfeld/Familie
- Bei der Versorgung von Haustieren
- Bei Hobbys und Beschäftigungen
- Spaziergänge
- Konzerte, Theater, Gottesdienste
- Behördengänge
- Stundenweise Betreuung von Demenzkranken
- Beaufsichtigung bei Sturzgefahr
- Sitzwachen
- Beim Beteiligen an einem Gespräch
- Beim Erinnern an Ereignissen
- Bei der Gestaltung des Tagesablaufs und Anpassung an Veränderungen
- Bei der Entwicklung und Aufrechterhaltung einer Tagesstruktur
- Kognitiv fördernde Maßnahmen
- Krankengymnastik, Ergotherapie
- Wundexpert*innen
- Ernährungsberater*innen
- Fußpflege und Friseurhausbesuche
- Fahrbarer Mittagstisch
- Tagespflegeeinrichtungen
- Hausnotrufsystem
- Fahr-, Hol- und Bringedienste
- Organisation von Terminen (Arztbesuche, Krankenhauseinweisungen etc.)
- Medikamentenmanagement
- Pflegehilfsmittel (Inkontinenzmaterialien, Rollator/Rollstuhl, Badewannenlifter etc.)
- Pflegeanleitung und Beratung für pflegende Angehörige
- Handwerkerservice für kleinere Reparaturen, Renovierungen, Umzüge, Entrümpelungen etc.
- 24 Stunden persönliche telefonische Erreichbarkeit
- Beratung in allen Fragen zum Thema Pflegeversicherung
- Beratung zur Finanzierung von Pflegeleistungen
- Hilfestellung bei der Beantragung einer gesetzlichen Betreuung
- Antragsstellung von Stiftungsgeldern für besondere Anschaffungen