Behandlungspflege

Behandlungspflege unterliegt dem fünften Sozialgesetzbuch (SGB) und umfasst ausschließlich medizinische Pflegeleistungen. Diese werden von den behandelnden Ärzt*innen verordnet. Zur Behandlungspflege gehören u.a. folgende Leistungen:

Vorbereiten und Verabreichen von Medikamenten

Blutdruck- und Blutzuckermessung

Kompressionsstrümpfe an- und ausziehen

Wundversorgung und Verbandswechsel

Stützende und stabilisierende Verbände anlegen