Behandlungspflege unterliegt dem fünften Sozialgesetzbuch (SGB) und umfasst ausschließlich medizinische Pflegeleistungen. Diese werden von den behandelnden Ärzt*innen verordnet. Zur Behandlungspflege gehören u.a. folgende Leistungen:
Behandlungspflege unterliegt dem fünften Sozialgesetzbuch (SGB) und umfasst ausschließlich medizinische Pflegeleistungen. Diese werden von den behandelnden Ärzt*innen verordnet. Zur Behandlungspflege gehören u.a. folgende Leistungen: